Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.07.-31.10. begangen werden.
Einstieg: 1'900 m
Ausstieg: 1'790 m
Keine aktuellen Tourenberichte
Alle Tourenberichte zur Schlucht 'Sträätligraben'
Möchtest du einen Detailbeschrieb oder ein Topo herunterladen? Möchtest du die Schlucht bewerten? Melde dich jetzt an!