Dank der Wasserfassung ist die Begehung dieses lohnenden Gewässerabschnittes überhaupt möglich.
Einstieg: 1'160 m
Ausstieg: 907 m
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.04.-15.10. begangen werden.
Dank der Wasserfassung ist die Begehung dieses lohnenden Gewässerabschnittes überhaupt möglich.
Einstieg: 1'160 m
Ausstieg: 907 m
| Längste Abseilstelle | 60 m |