Schluchten
Talbachfall
- Details
- Geschrieben von: Franz Baumgartner
Dieser Gewässerabschnitt ist gemäss der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) seit dem 01.01.2020 mit einem generellen ganzjährigen Verbot für die Ausübung von Wassersportaktivitäten belegt. Begehung ganzjährig vorboten!