Willkommen in den Schluchten der Schweiz!
Das Durchschwimmen des Stausees ist ab Heute 30.07.2013 offiziell verboten (Kreisgericht St. Gallen). Firmen, welche Canyoning im Fallenbach anbieten, können bei der SAK eine Nutzungsvereinbarung (Bewilligung) anfordern.